Mikrokredite

Die Gewährung von Mikrokrediten ist besonders in Entwicklungsländern ein bewährtes Mittel gegen Hunger und Armut. Menschen mit guten Geschäftsideen das benötigte Startkapital zu verschaffen, ist ein effektiver Ansatz, um deren Lebensbedingungen zu verbessern. Die Kreditnehmer sollen langfristig unabhängig werden und ihre Familien dauerhaft ernähren können. Kleinkredite bieten die Möglichkeit zur Eröffnung eines kleinen Gewerbes, der Gründung eines Handwerksbetriebes oder dem Ausbau der eigenen Landwirtschaft. Für die Kreditnehmer, in der Mehrzahl Frauen, ist diese finanzielle Starthilfe eine besonders große Chance, denn mittellose Personen erhalten von „normalen“ Banken meist kein Geld, und wenn, dann nur zu Wucherzinsen.

Es sind verhältnismäßig kleine Summen, mit denen die Kreditnehmer viel bewegen können. Mit den Rückzahlungen ermöglichen sie wiederum weitere Kredite. Nach der Anfangsphase finanzieren sich Kreditorganisationen selbst und benötigen keine weiteren Mittel.

Die Malawihilfe e.V. hat Anfang 2013 im Rahmen eines Projekts in der Nähe von Mzuzu den Grundstein für die Mikrokreditvergabe gelegt und einen Betrag von 1.600 € zur Verfügung gestellt. Auf Initiative von Omega Kaunda, einer Rechtsanwältin, die lange Zeit in London gelebt hat und jetzt in ihre Heimat Malawi zurückgekehrt ist, wurde die NGO Lukalazi gegründet, deren 1. Vorsitzende Frau Kaunda ist. Die NGO hat in acht Dörfern Komitees gegründet, die jeweils von einem Vorstand geleitet werden. Bereits in der Anfangsphase wurden an 15 Frauen Kredite zwischen 100 und 250 € vergeben. Drei Frauen haben jeweils ein Geschäft eröffnet, vier Frauen betreiben gemeinsam eine Bäckerei, zwei Frauen besitzen eine Nähstube, eine Frau konnte mit einer Hühnerzucht anfangen und weitere Frauen erzielen künftig eigenes Einkommen mit der Herstellung von Tischdecken. In einem weiteren Fall wurden Saatgut, Dünger und landwirtschaftliche Geräte angeschafft. Während Banken für Kleinkredite bis zu 50 % Zinsen verlangen, zahlen die Kreditnehmer lediglich 15%. Nach den bisherigen Erfahrungen werden die vereinbarten Rückzahlungen pünktlich und vollständig geleistet.

Über die Kreditvergabe entscheidet die Vorsitzende der NGO zusammen mit dem Vorstand der jeweiligen Komitees. Genehmigt werden Anträge nur dann, wenn ein schlüssiges Konzept vorliegt und die Antragsteller vertrauenswürdig sind. Eine Reihe von Anträgen wurde abgelehnt, weil diese Bedingungen nicht erfüllt waren. Anderen Anträgen konnte bisher nicht entsprochen werden, weil im Augenblick keine Geldmittel zur Verfügung stehen. Eine Aufstockung des Grundkapitals soll es künftig ermöglichen, mehr und bei Bedarf auch höhere Kredite vergeben zu können. Die vorgesehene Ausweitung des Kreditgeschäfts macht es erforderlich, den verantwortlichen Personen Grundlagenkenntnisse in betriebswirtschaftlichen Themen zu vermitteln.